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Nachfolgeregelung

„Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn stehen in Deutschland von 2010 bis 2014 jährlich etwa 22.000 Unternehmen mit rund 287.000 Beschäftigten vor der Nachfolgefrage. Reibungslose Nachfolgeregelungen sind also nicht nur auf der Ebene des einzelnen Unternehmens, sondern auch aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive für Wachstum und Beschäftigung von Bedeutung.“

Bei der Regelung der Nachfolge in einem Unternehmen, begleitet die UHC nicht nur bei der Suche nach einem geeignetem Nachfolger, Käufer oder Partner, sondern betreut auch den Übergang des Unternehmens.

Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, für eine Nachfolge im Unternehmen Sorge zu tragen, steht dem Unternehmen eine einschneidende Veränderung bevor. Viele Studien der klein- und mittelständischen Unternehmen zeigen, dass diese Entscheidung oft sehr spät getroffen wird, was eine eigene Problematik mit sich bringt. So wurde festgestellt, dass der Übergang auf einen Nachfolger durchaus 5 Jahre Zeit in Anspruch nehmen kann. Neben guter Sach- und Marktkenntnis sind Menschenkenntnis und Gespür notwendig.

Jungunternehmer auf dem Weg der Existenzgründung durch die Übernahme und Erwerb eines bestehenden Betriebes unterstützt die UHC bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Betriebes und berät sowohl im operativen, wie im kaufmännischen Bereich bis hin zur Finanzierung und dem Kontakt oder die Zusammenarbeit mit Private Equity Gesellschaften.

Die UHC übernimmt an dieser Stelle die Funktion eines Mediators, der sowohl die Interessen des Nachfolgersuchenden, als auch die des Nachfolgers vertritt. Die Aufgabe ist es, ein für alle Beteiligten reibungslosen Übergang des Unternehmen zu gewährleisten. Die Expertise der UHC erstreckt sich daher auf folgende Faktoren:

1. Nachfolgerecruting

2. Nachfolgefinanzierung

3. Nachfolgebegleitung

4. Unternehmensverkauf

5. Unternehmensübergang

 

Selbstverständlich kann die UHC auf Wunsch auch das Interimmanagement der Gesellschaft übernehmen.